Allgemeines
 

 

                                                            

 

 

In der Schweiz sollen künftig leibliche Mütter ihre adoptierten Kinder suchen dürfen

 

Der Bundesrat will das Adoptionsgesetz so ändern, dass Mütter ihre einst zur Adoption freigegebenen Kinder kontaktieren können. Das Adoptionsgeheimnis sei bis zur Volljährigkeit des adoptierten Kindes durchaus sinnvoll, schreibt der Bundesrat in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Motion von Nationalrätin Jacqueline Fehr. So könne sich die neue Familie entwickeln. Nicht einzusehen sei aber, weshalb den leiblichen Eltern die Akteneinsicht für immer verwehrt werde. Laut dem Bundesgericht haben adoptierte Kinder einen Anspruch darauf, die Identität ihrer leiblichen Eltern zu erfahren. Die Frage, ob auch leibliche Mütter dieses Recht haben, hat das Bundesgericht nicht geklärt. Die meisten Amtsstellen beriefen sich in dieser Situation auf das Adoptionsgeheimnis und verweigerten die Herausgabe der Akten, hält der Bundesrat fest. Die Bekanntgabe der Personalien sei jedoch unproblematisch, wenn das Kind volljährig und einverstanden sei. Der Bundesrat empfiehlt die Annahme der Motion.

 

 

Folgen des Stopp's nepalesischer Adoptionen

 

Lesen Sie hier den Gastbeitrag von Anamaria Thymian Immler zum Thema.

Veröffentlicht über www.adoptionsinfo.de   

 

 

Früher Verlust familiärer Wurzeln und deren seelische Folgen

 

Adoptierte oder früh in Familienpflege gegebene Kinder führen zwei Leben: Eines mit ihrer emotionalen Familie in Alltag und Normalität – und eines voll seelischem Schmerz, von den eigenen Eltern fortgegeben worden zu sein.

Wir wissen aus der Säuglingsforschung, dass Neugeborene ihre Eltern an der Stimme, der Sprache, am Herzschlag und am Geruch erkennen. Neugeborene spüren und speichern den Verlust, den Bruch im Leben. Es gibt vielfältige seelische Folgen, z. B. lebenslange Selbstunsicherheit, Ängste vor neuer Trennung, Selbstzweifel und Selbstablehnung. Die in Schweden erstmals nachgewiesene hohe Rate von Suizid und Suizidversuchen bei ausländischen Adoptierten oder der erhöhte Anteil von Adoptierten in der Psychiatrie sind deutliche Hinweise auf die Störanfälligkeit von Menschen mit frühen Verlusten und Beziehungsabbrüchen.

 

Loyalitäts- und Identitätskonflikte

Die meisten Adoptierten wollen viel über ihre Abstammung, ihre physische und psychische Konstitution und die Umstände ihrer Fortgabe wissen. Schon vierjährige Kinder fragen: ›Ich wüsste so gern, wie meine Bauchmama aussieht.‹ Oder: ›Wenn unsere Nachbarn mich damals geholt hätten, wäre ich dann jetzt ihr Kind?‹, ›Warum wollte mich meine Mama nicht? Was war an mir nicht richtig, was habe ich falsch gemacht?‹

Viele Adoptiv- und Pflegekinder gehen davon aus, ihre leiblichen Eltern seien ›schlecht‹ oder ›wertlos‹. Doch auch Loyalitätskonflikte beherrschen ihr Leben: Dürfen sie ihre emotional-sozialen Eltern ganz und gar lieben? Könnte die leibliche Mutter dies missbilligen? Und wenn sie Sehnsucht nach ihren leiblichen Eltern zeigen, werden sie dann von den annehmenden Eltern abgelehnt? Manche Kinder und Jugendlichen wollen ihrer unbekannten Mutter oder ihrem unbekannten Vater Treue beweisen, indem sie wie diese werden. Ich kenne einen Fünfzehnjährigen, der zu seinen erfolgreichen Adoptiveltern sagt: ›So viel wie ihr kann ich nie erreichen. Mein Vater war ganz unten. Ich gleiche ihm.‹ Dies ist kein Einzelfall.

 

Geeignete Bewältigungsstrategien

Um solche Beunruhigung zu vermeiden, wollen manche Adoptiveltern Kindern die Adoption verschweigen, bis sie wesentlich älter sind. Zwar können wir Informationen von Kindern fern halten, nicht aber die dazu gehörigen Gefühle. Ahnungen und Vermutungen binden seelische Energie beim jungen Menschen. Geheimnisse erschüttern das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kind.

Der entgegen gesetzte Weg entlastet Kinder und fördert ihre Reifung: Informationen über die Herkunftsfamilie, Name, Alter und die Gründe der Fortgabe. Wenn annehmende Eltern dazu die Herkunftseltern ihres Kindes achten, sie mit dem Kind deren Verlust oder auch deren negative Seiten betrauern, dann können Adoptierte oder Pflegekinder sich mit ihrer zweifachen Elternschaft oftmals aussöhnen. Auch Kontakte zur Herkunftsfamilie können Pflege- und Adoptivkindern helfen, ihre Ausnahmesituation zu bewältigen. Manche annehmenden Eltern geben den Herkunftseltern einen emotionalen Platz: ›Deine schönen Haare hast du von deiner ersten Mama, deine Sportlichkeit hast du von deinem ersten Papa‹. Dies sind gute Voraussetzungen für eine positive Entwicklung eines früh von seinen familiären Wurzeln getrennten Menschen.

 

Angebote von Babyklappe und anonymer Geburt: ein fataler Rückschritt

 

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Grundlage für die anonyme Kindesabgabe. Alle, die sie praktizieren oder dazu auffordern, handeln illegal. Anonym geboren, in eine Babyklappe gelegt worden oder Findelkind zu sein, bedeutet für die betroffenen Menschen eine besonders radikale Form, sich unerwünscht, abgewiesen, verstoßen und verloren zu fühlen. Das lebenslange Leid von anonym Geborenen ist hinlänglich aus Frankreich bekannt, wo etwa 400 000 Menschen leben, die ihre Abstammung und die Gründe ihrer Fortgabe nicht kennen.

Befürworterinnen und Befürworter von anonymer Kindesabgabe fordern, dieses Leid sei hinzunehmen zugunsten der Lebensrettung Neugeborener. Doch Expertinnen und Experten bezweifeln, dass auch nur eines der anonym abgegebenen Kinder zuvor wirklich in Lebensgefahr war. Strafprozesse belegen: Babys werden von ihren Müttern in einem psychischen Ausnahme- und Panikzustand getötet. Sie haben die Schwangerschaft meist bis zur Geburt vor sich selbst verheimlicht und sind nicht in der Verfassung, eine Babyklappe oder eine Klinik zur anonymen Geburt aufzusuchen. Die Zahl der Kindstötungen und -aussetzungen bestätigt diese Hypothese: Trotz Babyklappen und anonymer Geburt gibt es in Deutschland eine jährlich etwa gleich bleibende Zahl tot oder lebend aufgefundener Neugeborener, ebenso in Frankreich.

Wer aber nutzt dann das Angebot zur anonymen Kindesabgabe?

Frauen, die ihr Kind nicht töten würden, aber die bürokratischen Hürden einer Adoptionsfreigabe umgehen wollen? Mögliche Vergewaltiger, Missbraucher, Betreiber von Zwangsprostitution? Frauen, die aus kulturellen und religiösen Gründen aus ihrer Familie verstoßen werden, wenn sie ein Kind geboren haben? Frauen, die illegal in diesem Land leben? Wer hilft diesen Müttern, wenn sie ihr Kind heimlich zurückgelassen haben?

Warum wird ihnen nicht gesagt, dass ihnen in einer Adoptionsstelle Schutz, Geheimhaltung und Vertraulichkeit gewährt wird und nur das Kind dort später Informationen erhalten kann? Die meisten „Mütter in Not“ wollen die Geburt ihres Kindes vor Dritten geheim halten, aber sie brauchen keine Anonymität gegenüber ihrem Kind. Eine anonyme Krankenhausentbindung wird von Sponsoren bezahlt, nennt die Mutter ihren Namen, muss sie für die Kosten selbst aufkommen. Das Versprechen, jede Mutter könne ihre Entscheidung innerhalb von acht Wochen korrigieren, wird damit bereits hinfällig. Mit der gesellschaftlichen Propagierungund Legitimation der anonymen Kindesabgabe werden betroffene Mütter, Adoptiveltern, aber vor allem die betroffenen Kinder in schwere Notlagen und Konflikte gestürzt, die oftmals lebenslang nicht mehr bewältigt werden können.

 

Literatur erhältlich bei der Verfasserin

Irmela Wiemann, Fasanenstr. 4, 35796 Weinbach,

E-Mail: mail@irmelawiemann.de, www.irmelawiemann.de

 

 

Ist die Abschaffung der Abstammungsurkunde im letzten Jahr wircklich so negativ für erwachsene Adoptierte?

Vor einem Jahr, zum 01/01/2009 wurde die Abstammungsurkunde abgeschafft. Adoptierte haben  daraufhin vielerorts zu bedenken gegeben, dass Adoptierten, die nicht von ihren Adoptiveltern  über die Adoption aufgeklärt wurden, wahrscheinlich nie erfahren werden, dass sie adoptiert sind .  In seltenen Fällen könnte sogar Gefahr bestehen eine Schwester/Bruder zu heiraten. Bis zum Jahr  2008 musste zur Heirat eine Abstammungsurkunde vorgelegt werden, die dann wie bereits bekannt, abgeschafft wurde. Recherchen bei verschiedenen Standesämtern haben nun ergeben, dass nach Abschaffung der Abstammungsurkunde nun zu einer Heirat beim Standesamt eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister des Geburtsstandesamtes vorzulegen ist. Aus dieser  Ablichtung geht die Adoptionstatsache hervor,  allerdings können hier auch noch weitere  Informationen enthalten sein, die in der Vergangenheit der alten Abstammungsurkunde nicht zu entnehmen waren. Aus diesem Grunde sollten Adoptierte, auch, wenn sie über eine Abstammungsurkunde verfügen,  sich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister besorgen. Diese kann durchaus viel aussagekräftiger als die althergebrachte Abstammungsurkunde sein. Noch besser wäre es sogar, wenn man das Standesamt seines Geburtsortes aufsucht und dort die Einsichtnahme in das eigene Geburtenregisterblatt fordert. Mit dem Originaleintrag existieren oftmals im Adoptionsfalle noch weiterführende aussagekräftigere Angaben, welche auf der beglaubigten Abschrift nicht erkennbar sind. So gab es zum Beispiel einen Fall, der auch öffentlich  geworden ist, bei dem aus den Randbemerkungen sogar das Standesamt des Geburtsortes der  leiblichen Mutter, sowie deren Geburtenregisternummer hervor ging.

Alle Aufregung könnte somit also völlig umsonst gewesen sein und die Adoptionstatsache würde in jedem Fall aufgedeckt werden, Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich auch alle  Standesbeamten an die Regel halten und sich einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister  der zukünftigen Eheleute (beide Deutsche) vor der ersten Hochzeit (in Deutschland) vorlegen  lassen. Die neue Regelung kann hier sogar mehr Informationen ans Tageslicht bringen als vorher.

Allerdings stellt sich mir hier nun aber doch die Frage, wo denn nun wirklich der beabsichtigte Bürokratieaubbau liegt,  mit dem die Abschaffung der Abstammungsurkunde begründet wurde.

 

(*Auszug einer Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Berlin (Bürgerservice)

 

 

"Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister“

Ist eine Personenstandsurkunde (Fotokopie). Sie spiegelt das Grundregister und alle Veränderungen des Personenstandes (Namensänderungen, Adoptionen, etc.) wieder. Sie ist von den Verlobten bei  der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen und soll zu diesem Zeitpunkt nicht älter als sechs Monate sein.

 

Glück auf Bestellung (01/16/2010)

 

Auslandsadoptionen sind für Eltern oft die letzte Chance, eine Familie zu gründen. Dahinter steht eine mächtige Lobby - bis hin zum Kinderhandel

 

Hierzu ein Bericht von Thomas Schuler zur Problematik von Adoptionen aus Rumänien

 

STRASSBURG. Manchmal muss man einen Umweg nehmen, um ans Ziel zu kommen. Roelie Post wäre in vier Stunden mit dem Auto von Brüssel nach Straßburg gefahren. Stattdessen fuhr sie mit dem Zug nach Amsterdam und flog von dort nach Straßburg. Statt vier war sie mehr als acht Stunden unterwegs, damit sie dieselbe Maschine wie die Regierungsvertreter nehmen konnte. Sie wollte mit ihnen ankommen.

Roelie Post kennt die Spielregeln, die bei Verhandlungen Eindruck machen. Zwanzig Jahre lang war sie selbst Beamtin in der Europäischen Union, von 1999 bis 2005 zuständig für die EU-Erweiterung und Auslandsadoptionen aus Rumänien. Sie kennt auch die Umwege, die man in Brüssel nimmt, um ans Ziel zu kommen. Das macht sie für ihren ehemaligen Arbeitgeber zu einer Gegnerin, die man ernst nehmen muss.

Als Kommission und Europarat Anfang Dezember rund 150 Experten und Regierungsvertreter zu einer zweitägigen Konferenz nach Straßburg einluden, ging es offiziell um die Aktualisierung einer Konvention aus dem Jahr 1967. Roelie Post, 50, dagegen wusste es besser. In Wirklichkeit, sagt sie, sei es darum gegangen, einen Markt zu öffnen, der seit 2001 verschlossen ist. Damals hatte Rumänien ein Moratorium gegen Auslandsadoptionen verhängt. Nun wolle die EU unter dem Deckmantel der Einführung einer so genannten Europäischen Adoption Kinderhandel legalisieren, sagt Roelie Post. Tatsächlich bestätigte eine Mitarbeiterin der Kommission einem rumänischen Journalisten, dass das Ziel der Konferenz das Ende des Moratoriums sei.

Nach dem Ende des Kommunismus wurden innerhalb von zehn Jahren mehr als 30 000 Kinder ins Ausland vermittelt. Die meisten von ihnen waren keine Waisen. Mitunter wurden Kinder zur Adoption freigegeben, deren Eltern dazu nie ihr Einverständnis gegeben hatten. Eltern wurden am Besuch von Kinderheimen gehindert, um die Kinder als alleingelassen auszugeben - eine Bedingung für die Adoption. Adoptionsbewerber aus Rumänien selbst hatten keine Chance. Sie konnten sich das nicht leisten. Etwa 30 000 Dollar an Gebühren zahlten Amerikaner für ein Kind. Das macht bei 30 000 Kindern einen Umsatz von 900 Millionen Dollar. Eine Zahl, die die ehemalige Leiterin der rumänischen Adoptionsbehörde, Theodora Bertzi, im Jahr 2006 für "nicht übertrieben" hielt. Im Gegenteil: sie schätzte die Summe, die durch Adoptionen verdient wurde, sogar noch höher, auf rund eine Milliarde Dollar. Diese Unsumme schuf in Rumänien ein unkontrolliertes, mafiöses System aus Vermittlungsagenturen, die vor allem am Profit und nicht am Wohl der Kinder interessiert waren.

Etwa die Hälfte dieser Kinder kamen in die USA, die andere Hälfte nach Europa, auch nach Deutschland. Heute leben in Rumänien 22 000 Kinder in stark verbesserten, staatlichen Heimen; weitere 21 000 sind bei Pflegeeltern untergebracht. Nur 700 bis 800 gelten als adoptionsfähig. Auf jedes dieser Kinder warten zwei bis drei rumänische Paare, wie der Vertreter von Unicef in Rumänien bestätigt. Eigentlich bräuchte es also keine internationalen Bewerber.

Kaum hatte Rumänien das Moratorium 2001 durchgesetzt, prozessierte eine amerikanische Vermittlungsagentur dagegen - ohne Erfolg. Die USA forderten fortan zahlreiche Ausnahmen. Angeblich ging es dabei nur um Fälle, deren Verfahren vor dem Stopp begonnen wurde. Doch die meisten wurden erst danach in die Wege geleitet. Bis zum Jahr 2004 wurde im Schnitt fast täglich eine Ausnahme durchgesetzt - auf diese Weise kamen noch einmal rund 1 000 Kinder ins Ausland, wie aus einem Schreiben der rumänischen Adoptionsbehörde hervorgeht. Rumänien wurde zu einem Selbstbedienungsladen. Jemand wie Roelie Post, die nicht wegsehen wollte, störte da nur. Einflussreiche Europapolitiker, die für ein Ende des Moratoriums eintraten, beschwerten sich über sie. Sie spürte den Druck innerhalb der EU-Behörde.

Als ihr Chef Günther Verheugen sein Amt als EU-Kommissar für die Erweiterung abgab, wurde Roelie Post über Nacht versetzt, offiziell wegen Differenzen mit ihrem Referatsleiter und wegen Sicherheitsrisiken, denn inzwischen fühlte sie sich mehrfach bedroht und verfolgt. Sie selbst hätte sich deshalb nicht versetzen lassen, sagt sie, aber die Behörde argumentierte, eine Versetzung schütze sie. Als sie aus dem Urlaub zurückkam, musste sie in einem leeren Büro arbeiten und "in einem Job, den es nicht gab", wie sie sagt. Sie fühlte sich gegängelt, wurde krank.

Als Therapie schrieb die Niederländerin ihre Erlebnisse auf und verlegte das Buch im Selbstverlag. Der Titel "Romania - For Export Only" klingt ganz bewusst nach Angebot und Nachfrage. Das Buch erschien 2007. Zahlreiche im Buch genannte Personen, deren problematische Rolle sie beschrieb, bestellten es bei ihr. Aber niemand wagte es, Klage einzureichen. Im September bestätigte ihr ehemaliger Chef Verheugen gegenüber dem WDR all das, was Roelie Post aufgeschrieben hat. "Es gibt eine sehr gut organisierte Lobby, die unter dem Deckmantel von Adoptionen in Wahrheit eine Art von Kinderhandel betreibt", sagte der Europa-Kommissar und sprach von "Kinderbeschaffungspolitik". Er habe "mit eigenen Augen gesehen, dass in interessierten Kreisen Kataloge gehandelt wurden, in denen man sich ein Kind aussuchen konnte".

Als 2001 der rumänische Premierminister Adrian Nastase in Washington den amerikanischen Verteidigungsminister Colin Powell besuchte, ging es zwar formell um Rumäniens Beitritt zur Nato. Doch eigentlich wollte Powell über Tausende amerikanische Adoptiveltern reden, die auf ihre Kinder warteten. Powell forderte, es müsse Ausnahmen geben vom Adoptionsstopp. Verheugen sagte, dass die USA "eine politische Verbindung hergestellt haben zwischen der Freigabe von Kindern zur Adoption, und dem Beitritt Rumäniens zur Nato, das habe ich nicht für möglich gehalten." Als er es erfuhr, wandte er sich an die amerikanische Botschaft. Dort bestätigte man der EU schriftlich, wenn das Moratorium fortbestehe, könne man nicht garantieren, dass amerikanische Abgeordnete für den Beitritt zur Nato stimmten.

Der politische Druck sei "immer wieder aus denselben Ländern" gekommen, sagte Verheugen: aus Frankreich, aus Italien, Spanien, aus Israel und aus den USA. Der Bürgermeister von Bukarest verkündete die Ausnahmen gar auf einer "Lobbyliste". Für jedes adoptierte Kind stand ein Spitzenpolitiker Pate: US-Senatoren wie Edward Kennedy, John Kerry, sogar Romano Prodi, der EU-Kommissionspräsident. "Ich war entsetzt", sagte Verheugen. "Ich habe dann in meinem wie ich glaube emotionalsten Auftritt in meinen ganzen Jahren hier in Brüssel die Kollegen ins Bild gesetzt." Prodi zog sich zurück, aber der italienische Staatschef Silvio Berlusconi forderte und erhielt hundert Ausnahmekinder für Adoptiveltern. Im Interview mit dem WDR zog Verheugen eine ernüchternde Bilanz: "Die Frage der rumänischen Kinder war für mich eine der bittersten und schmerzhaftesten Erfahrungen meines ganzen politischen Lebens."

War? Beginnt nun alles von vorne? Bei der Konferenz in Straßburg machten Kommission und Europarat nun politischen Druck, indem sie sich mit Lobbygruppen gleichgeschlechtlicher Paare zusammentaten. In Straßburg waren Leute wie Robert Wintemute aus London eingeladen, ein Professor für Menschenrechte, um über "gesellschaftliche Veränderungen" zu sprechen, die man bei der Frage, wer adoptieren dürfe, berücksichtigen müsse. Am Ende des Vortrags sagte er, dass er schwul und 52 Jahre alt sei und gerne gemeinsam mit seinem Freund ein Waisenkind adoptieren möchte.

Die Vorbereitungen für die Öffnung des Marktes in Rumänien laufen seit Jahren. Einer der Drahtzieher ist der Chef der französischen Adoptionsorganisation SERA, Francois de Combret. Er war in Straßburg nicht anwesend, aber die Konferenz atmete seinen Geist. Vor drei Jahren hatte die Adoptionslobby an gleicher Stelle die Abgeordneten im EU-Parlament dazu gebracht, das Ende des Moratoriums zu fordern. Kommission und Parlament begannen an einer Europäischen Adoptionspolitik zu arbeiten. Der EU-Abgeordnete Jean-Marie Cavada forderte damals: "Seit fünfzig Jahren lässt Europa alles Mögliche in Europa frei zirkulieren. Wir alle haben einen Pass mit Sternchen drauf. Außer den Kindern in den Waisenhäusern, die sollen keine Europäer sein. Denen sagt man: Du bleibst, wo du bist. Wir wollen das ändern." Nach dem freien Warenverkehr müsse nun der freie Verkehr von Kindern gewährleistet sein.

Dass Rumänien sich nicht für die Welt öffnen will, ist für die Adoptionslobby kein Problem. Jede Adoption innerhalb Europas soll künftig europäisch sein. Registriert und überwacht von einer europäischen Adoptionsbehörde. Das würde die Abschaffung der nationalen Adoption bedeuten. Nicht mehr Kommunen, sondern die EU wäre zuständig. Am Ende des zweiten Konferenztages präsentierte die Vertreterin der Kommission dazu Studien, die angeblich belegen, dass sich die Bürger in Europa eine solche europäische Regelung wünschten. Die Studien ließ sich die EU mehr als 300 000 Euro kosten. Kennen die Bürger, die man befragte, den wahren politischen Hintergrund? Wohl kaum. Alle im Saal, die davon hören, waren überrascht. Alle - mit Ausnahme von Roelie Post.

Sie bezieht übrigens ihr Gehalt weiter aus Brüssel und darf mit Erlaubnis der EU ganz offiziell in ihrer Organisation gegen Kinderhandel ("Against Child Trafficking") arbeiten. Eine merkwürdige Situation, denn immerhin bekämpft ihre Organisation die Politik der EU. Roelie Post bezahlt alle Ausgaben für ihr Engagement selbst. In ihrer Arbeit wird sie von Arun Dohle, 36, aus Aachen unterstützt. Roelie Post wohnt 200 Meter von der EU-Zentrale in Brüssel entfernt in einem alten Haus. Es umfasst vier Etagen, im Souterrain haben Arun und Roelie zwei Arbeitszimmer. Ihr Mitarbeiter Arun Dohle wurde in Indien von Deutschen adoptiert. Vor zehn Jahren gab er seinen Job als Unternehmensberater auf, um Unregelmäßigkeiten bei seiner eigenen Adoption nachzugehen und seine Mutter zu suchen. Vergeblich. Er vermutet, dass er das uneheliche Kind eines sehr einflussreichen Inders ist, der seine Nachforschungen behindert, um seinen Ruf zu schützen.

Roelie und Arun verbindet ein gemeinsames Ziel: die Abschaffung der Auslandsadoption. An der Wand ihres Büros hängt eine Weltkarte mit grünen, roten und blauen Stecknadeln. Grün sind die "offenen" Adoptionsländer, rot die Länder, die die Türen geschlossen haben. Blau steht für die Regionen, in denen Roelie Post und Arun Dohle bisher recherchiert haben: Malawi, Äthiopien, China, Peru und Indien. Ihr Ziel ist eine rote Welt. In fünf Jahren sollen Auslandsadoptionen gestoppt sein. Bis August 2011 ist Roelie Post von der EU freigestellt, dann kann die EU wieder über sie verfügen. Womöglich muss sie dann ihre Arbeit gegen illegalen Kinderhandel aufgeben.

Dabei ist das Engagement der beiden notwendig. Denn die Welt der Adoptionen ist eine Welt ohne echte Kontrolle. Das Büro der Haager Konvention, die die Regeln aufstellt, ermittelt so wenig wie staatliche Behörden. Dabei wären unabhängige Untersuchungen überall angesagt.

Der größten deutschen Vermittlungsagentur International Child Care Organisation wurde wegen Unregelmäßigkeiten die Lizenz entzogen, aber ein Verfahren steht immer noch aus. Family For You, die größte Agentur in Österreich, ist in Konkurs gegangen, aufgrund von Schadenersatzforderungen, weil sie Kinder fahrlässig fälschlich als Waisen vermittelt hat. Die Staatsanwaltschaft unternimmt nichts. Pro Infante? Geschlossen, weil die Agentur falsche Waisen aus Indien nach Deutschland vermittelte. Hunderte Fälle wurden nie untersucht und nie aufgeklärt. Terre des Hommes, die in den 70er-Jahren größte deutsche Agentur, hat die Vermittlung eingestellt, weil die Mitglieder es wegen Unregelmäßigkeiten so wollten.

Roelie Post und Arun Dohle stoßen immer wieder auf Fälle, bei denen Papiere manipuliert und Kinder fälschlicherweise als Waisen vermittelt wurden, weil jemand daran gut verdiente. Hundert solcher Fälle haben sie bislang gesammelt. Sie glauben, dass weit mehr Adoptionen fehlerhaft verlaufen. Arun Dohle ist 2009 eine Woche durch Malawi gereist und hat mit Menschenrechtsgruppen, Journalisten und Richtern über Madonnas geplante Adoption gesprochen. Das rechtliche Konzept einer Adoption und seiner Konsequenzen sei dort nicht bekannt gewesen, sagt Roelie Post. Zwar hat das Gericht in zweiter Instanz Madonnas Adoptionsgesuch bewilligt. Dennoch werten beide ihren Einsatz als Erfolg. Ihre Einschätzungen und Argumente seien in vielen Berichten, bis hin zu Gerichtspapieren, aufgetaucht. Vor allem aber sei es der Adoptionslobby nicht geglückt, Malawi für Adoptionen zu öffnen. Madonnas Adoption sei ein Einzelfall geblieben.

Die Arbeit von Dohle und Post sei wichtig, sagt Wolfgang Weitzel, der Leiter der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption in Bonn, denn es gebe zu viele Leute, die ihren Kinderwunsch rücksichtslos durchsetzten. Es sei notwendig, Missstände aufzuklären. Der Verlauf der Konferenz in Straßburg, sagt er, "hat mir Angst gemacht".

Alles schien gut inszeniert zu sein. Eine junge Teilnehmerin, die sich als Maria Mirabella vorstellte, sagte, sie sei einst aus einem Heim in Rumänien nach Italien adoptiert worden und setze sich seit Jahren für ein Ende des Moratoriums ein. Als sie ihr Heim in Rumänien besucht habe, hätten die Kinder sie gebeten, dass sie für ihre Adoption kämpfe. "Mira, tu was, such uns eine Familie, haben sie gesagt. Ich bin gekommen, um Ihnen diesen Wunsch mitzuteilen."

Thomas Klippstein, der Chef der deutschen Delegation, die das Justizministerium nach Straßburg entsandt hatte, griff zum Mikrofon und sprach von "vielen Gemeinsamkeiten", aber auch "erheblichen Unterschieden" unter den Teilnehmern. Die Haager Konvention sei verbesserungswürdig, aber er sei "nicht überzeugt, eine zusätzliche Rechtsebene einzuziehen". Sofern es bei diesem Nein bleibt, ist die Europäische Adoption erledigt.

Roelie Post hatte Klippstein bereits im Vorfeld mehrfach gesprochen und über die Hintergründe aufgeklärt. Er sei interessiert gewesen, sagt sie, habe aber die Zusammenhänge nicht glauben wollen. Bis zur Konferenz. Der Unmut über den Verlauf der Debatte war ihm anzusehen; Roelie Post und Arun Dohle dagegen wirkten zufrieden. "Wir sind nicht gegen Adoption, sondern gegen Kinderhandel", sagt Roelie Post. "Leider lässt sich bei Auslandsadoptionen beides nicht voneinander trennen."

--------------------

Warten und hoffen

In Deutschland kommen auf ein freigegebenes Kind etwa zehn Eltern, die ein Kind zur Adoption suchen. Motive für eine Auslandsadoption sind laxere Bestimmungen und kürzere Wartezeiten. Etwa ein Drittel der in Deutschland adoptierten Kinder, insgesamt 709, kam im Jahr 2007 aus dem Ausland, die meisten aus Russland und der Ukraine.

Weltweit führend bei Auslandsadoptionen sind die USA. In Europa liegen Italien, Spanien und Frankreich an der Spitze. Gemessen an der Gesamtbevölkerung ist der Anteil fremdländischer Kinder in Schweden und Norwegen am größten.

 

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0112/seite3/0001/index.html

 

Kann man ein adoptiertes Kind genauso lieben wie ein ´eigenes`? (01/10/2010)

Wer sich ein leibliches Kind wünscht, träumt davon, einen Teil von sich und einen Teil seines geliebten Partners zu vereinen und daraus einen neuen Menschen entstehen zu lassen, der die Eigenschaften seiner Eltern weiter trägt. Im Kind sollen seine Eltern und ihre Liebe weiterleben.

Bei einem Adoptivkind liegt der Fall anders. Selbstverständlich leben auch in ihm seine Eltern weiter. Genetisch gesehen allerdings nur seine leiblichen Eltern. Das ist nicht nur bei Adoptionen so. Es gibt auch andere Kinder, die zumindest mit einem ihrer Elternteile genetisch nichts gemeinsam haben

- Stiefkinder

- Kinder die, die durch heterologe Insemination gezeugt wurden oder

- Kinder, die zu den 10 Prozent so genannter ´Kuckuckskinder` gehören, also von einem Vater aufgezogen werden, der irrtümlich annimmt, er sei der Erzeuger des Kindes. Im Grunde haben auch diese Väter ein Kind adoptiert - sie wissen es nur nicht.

 

In aller Regel werden diese Kinder nicht weniger geliebt als leibliche Kinder. Ähnlich verhält es sich bei Adoptiveltern. Wenn man sie fragt, ob sie ihr Kind so lieben wie ein eigenes, ärgern sie sich meist schon über die Art der Fragestellung und denken: ´Genauso wie ein eigenes Kind? – Was soll das, wir haben ein eigenes Kind! `

Ein Adoptivkind hat mit seinen Adoptiveltern genetisch nichts gemein. Es stammt nicht von seinen Adoptiveltern ab und meistens ist dies auch auf den ersten Blick ersichtlich.

Und dennoch – obwohl es nicht ihr genetisches Abbild ist, ist es doch ihr ´eigenes` Kind. Adoptiveltern können vielleicht keine leiblichen Kinder bekommen, aber ein eigenes Kind haben sie doch, das adoptierte........

 

Wie ist das mit den Genen?

 

......... Auch wenn die Erklärung, die Vererbung könne für die Erklärung des menschlichen Verhaltens eine Rolle spielen, für viele noch immer empörend ist, so zeigen doch zahllose Forschungsergebnisse, dass bei jedem Menschen genetische Ausstattung und Umwelteinflüsse zusammenwirken.

Die Frage ist nur: Wie stark? Ist also ein aggressives Verhalten bei einem Kind eher auf seine Erbanlagen oder eher auf eine verfehlte Erziehung zurückzuführen?

 Der Stand der Forschung lässt sich hier auf einen kurzen Nenner bringen: Man weiß es nicht.

 

Das liegt schon daran, dass bislang noch weitgehend unbekannt ist, welches Gen in welcher Kombination für welches Persönlichkeitsmerkmal verantwortlich ist. 

....

Bei der Ausprägung individueller Eigenschaften wie Intelligenz und Aggression spielt immer auch die Vererbung eine Rolle. Wie stark sie diese Rolle spielt, ist nicht bekannt.

Als in einer großen schwedischen – britischen Studie an über 1.500 Zwillingspaaren der Einfluss der Gene auf aggressives und antisoziales – nichtaggressives Verhalten bei Jungen und Mädchen untersucht wurde, stellten die Forscher folgendes fest:

- aggressives Verhalten ist vererbbar

- vor allem bei antisozialem - nichtaggressivem Verhalten spielen Umwelteinflüsse eine größere Rolle als die Vererbung. Jungen sind hier viel stärker von Umwelteinflüssen beeinflussbar als Mädchen, bei denen dieses Verhalten in erster Linie auf Vererbung beruht

- Jungen sind umweltbeeinflussbarer als Mädchen

Nun bedeutet dies natürlich nicht, dass ´genetisch geprägt` auch gleich mit ´nicht veränderbar` gleichzusetzen ist. Auch wenn sich die Gene auf  die geistigen Funktionen auswirken, so legen sie doch nicht jede Einzelheit fest.

.....

Wenn Persönlichkeitsmerkmale des Menschen genetisch beeinflusst werden, bedeutet dies nicht, dass sie dadurch für alle Zeiten festgelegt wären. Vielmehr sind sie durch geeignete Maßnahmen veränderbar. So haben zahlreiche Studien gezeigt, dass sich Adoptivkinder besser entwickeln, wenn in ihrer Familie viele positive Anregungen geboten werden.

Eine Veränderbarkeit von Persönlichkeitsmerkmalen ist allerdings nur in bestimmten Grenzen möglich. Die Gene behalten in jedem Lebensalter ihren Einfluss und verstärken diesen sogar mit zunehmendem Alter. Der Unterschied zwischen Adoptierten und ihren Adoptiveltern vergrößert sich deshalb oft im Erwachsenenalter ...

Wer von Natur aus viel Aggression mitbringt, kann durch erzieherische Maßnahmen vielleicht davon abgehalten werden, seine Aggression an unschuldigen Dritten auszuleben. Er wird sich jedoch voraussichtlich nicht in ein sanftes Schäfchen verwandeln lassen. Wer von seinen Genen mit einer nur unterdurchschnittlichen Intelligenz ausgestattet wurde, kann durch entsprechende Förderung meist den regulären Schulweg bestehen, aber er wird voraussichtlich nicht Atomphysik  studieren können. Übertriebene Erwartungen sind hier nicht sinnvoll und verhindern manchmal sogar eine angemessene pädagogische Förderung.

 

Adoptivkinder  -  “Inzest ist nicht mehr ausgeschlossen” (01/10/2010)

Wer das Aufgebot bestellt, muss mit Überraschungen rechnen. Denn manche Adoptivkinder erfahren erst auf dem Standesamt ihre wahre Herkunft. Die Abschaffung der Abstammungsurkunde vor einem Jahr hat die Identitätsfindung nicht einfacher gemacht.

In einer Geburtsurkunde stehen nur die rechtlichen Eltern.

Viele Deutsche haben in ihrem "Buch der Familie“ Geburtsurkunden, bei anderen heißen sie Abstammungsurkunden.

Während in letzteren die leiblichen Eltern genannt sind, stehen in einer Geburtsurkunde nur die rechtlichen Eltern. So wird bei einer Adoption eine neue Geburtsurkunde mit den Namen der neuen Eltern ausgestellt, womit ein adoptiertes Kinder unter Umständen erst bei einer geplanten Eheschließung von seiner Adoption erfährt, da hierfür bislang die Abstammungsurkunde vorgelegt werden musste.

Seit 1. Januar 2009 gibt es allerdings keine Abstammungsurkunden mehr, sie wurden im Zuge des Personenstandsrechtsreformgesetzes abgeschafft. Damit werden nun in ganz Deutschland nur noch Geburtsurkunden ausgestellt, so wie einst in der DDR.

WELT ONLINE sprach mit Dagmar Trautner, Vorsitzende des Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien, über die Konsequenzen und den richtigen Umgang mit der Wahrheit.

WELT ONLINE: Sind Sie als Interessenvertreterin der Adoptivfamilien glücklich über die Abschaffung der Abstammungsurkunde, weil Adoptiveltern damit ihr Geheimnis vielleicht noch länger wahren können?

Dagmar Trautner: Nein, ganz und gar nicht. Wir haben uns seinerzeit zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Adoptierter für die Beibehaltung der Abstammungsurkunden eingesetzt. Zwar ohne Erfolg, aber wir konnten zumindest erreichen, dass bei einer geplanten Hochzeit dem Standesbeamten eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorgelegt werden muss, in dem die leiblichen Eltern nach wie vor verzeichnet sind. Die meisten Standesbeamten halten sich auch daran.

WELT ONLINE: Das heißt, die Standesbeamten sind nicht verpflichtet, eine Abschrift aus dem Geburtenregister zu verlangen, um die Identität der leiblichen Eltern festzustellen?

Trautner: Eine verbindliche Verwaltungsvorschrift für die Standesbeamten gibt es bis heute leider noch nicht. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Konsequenzen, die sich aus der Abschaffung der Abstammungsurkunde ergeben, ernst zu nehmen und die Standesämter auf ihre neuen Pflichten verbindlich hinzuweisen. Die Möglichkeit, dass ein heiratswilliges Paar aus Unwissenheit eine inzestuöse Beziehung eingeht, ist zwar sehr gering, aber nicht völlig auszuschließen.

WELT ONLINE: Und wenn ein Adoptierter nicht heiratet, erfährt er dann womöglich auch nie, dass er adoptiert wurde?

Trautner: Das kann passieren. Diese Gefahr bestand aber vor der Abschaffung der Abstammungsurkunde auch schon, da diese bei der Adoption den Adoptiveltern ausgehändigt wird.

WELT ONLINE: Gibt es Schätzungen, wie hoch in Deutschland die Prozentzahl derer ist, die über ihre Adoption im Unklaren belassen werden?

 Trautner: Wir gehen von fünf bis zehn Prozent Betroffenen aus. Denn nach deutschem Recht ist es das alleinige Recht der Adoptiveltern, ihre Kinder über die Adoption aufzuklären. Eine Pflicht dazu besteht nicht.

WELT ONLINE: Ist es eher die Regel oder die Ausnahme, dass Adoptierte, wenn sie von der Adoption erfahren, nach ihren leiblichen Eltern suchen?

Trautner: Das ist vor allem eine Geschlechterfrage. So sind weibliche Adoptierte weitaus stärker an ihren Wurzeln interessiert als männliche; rein statistisch kann man sagen, dass jeder zweite Adoptierte seine leiblichen Eltern kennenlernen möchte.

WELT ONLINE: Nun könnten ja auch die leiblichen Eltern nach ihren Kindern suchen?

Trautner: ....da muss ich gleich unterbrechen, das können sie nicht, weil sich bei einer Inkognitoadoption, und darum handelt es sich in fast allen Fällen, die abgebenden und die annehmenden Eltern nicht kennen und die Jugendämter keine Auskunft geben dürfen. Selbst bei Volljährigkeit der Kinder können die Adoptiveltern den leiblichen Eltern die Kontaktaufnahme verwehren, sofern die Adoptiveltern die Adoption weiter geheim halten wollen. Aber das ist wirklich nur selten der Fall.

WELT ONLINE: Viele Familientherapeuten raten dazu, den Kindern spätestens im Grundschulalter die Wahrheit zu sagen. Welche Haltung hat der Bundesverband in dieser Frage?

Trautner: Wir sagen, der beste Zeitpunkt ist der frühestmögliche Zeitpunkt, also schon vor dem Kindergartenalter, wenn die Kleinen sehen, dass Babys im Bauch der Mutter wachsen. Kleine Kinder haben noch keine ethischen Bewertungsmaßstäbe; für sie ist wichtig, dass jemand da ist, der sich um sie kümmert und sie lieb hat. Ob sie aus dem Bauch einer anderen Frau gekommen sind, ist für sie erst mal nachrangig. Mit den Jahren werden sich Adoptivkinder zwar mehr und mehr Fragen stellen, aber das ist für ihre Persönlichkeitsbildung ja auch sehr wichtig. Schön ist es, wenn sie dabei von ihren Adoptiveltern begleitet und unterstützt werden.

WELT ONLINE: Kann ich Sie so verstehen, dass Sie die Inkognitoadoption nicht für den Königsweg halten?

Trautner: Die offene Adoption, bei der sich die Elternpaare kennen und vielleicht sogar Kontakt halten, ist sicher der bessere Weg. Und er birgt für die Beteiligten weniger Risiken, aufgrund der psychischen Belastungen im späteren Leben zu erkranken. Die offene Adoption würde auch das gesetzlich verbriefte Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung besser gewährleisten.

WELT ONLINE: Wie viele Kinder werden in Deutschland jährlich adoptiert?

Trautner: Die Zahlen gehen seit Jahren zurück und liegen für 2008 bei 4201Kindern, darunter 612 Adoptionen aus dem Ausland. Da aber zugleich die Zahl adoptionswilliger Paare sinkt, liegt das Verhältnis von „Angebot und Nachfrage“ seit Jahren nahezu konstant bei 1 zu 10.  

http://www.welt.de/vermischtes/article5487080/Inzest-ist-nicht-mehr-ausgeschlossen.html

 

Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung (12/12/2009)

Eine zentrale Frage ist, ob aus der Sicht des Datenschutzes prinzipielle Einwände dagegen bestehen, adoptierten Kindern nach Eintritt ihrer Volljährigkeit auf deren Verlangen hin ihre leiblichen Eltern - soweit sie aus den Adoptionsakten ersichtlich sind - bekannt zu geben, auch wenn die leiblichen Eltern möglicherweise damit nicht einverstanden sind.

*Ich bejahe eine solche Zulässigkeit auf Bekanntgabe. Meine Auffassung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung betont (BVerfG, Urteil vom 31. Januar 1989 - 1 BvL 17/87 = NJW 1989, 891):

Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Menschenwürde sichern jedem Einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann (vgl. BVerfGE 35, 202 (220) = NJW 1973, 1226). Verständnis und Entfaltung der Individualität sind aber mit der Kenntnis der für sie konstitutiven Faktoren eng verbunden. Zu diesen zählt neben anderen die Abstammung. Sie legt nicht nur die genetische Ausstattung des Einzelnen fest und prägt so seine Persönlichkeit mit. Unabhängig davon nimmt sie auch im Bewußtsein des Einzelnen eine Schlüsselstellung für Individualitätsfindung und Selbstverständnis ein. Insofern hängt der Persönlichkeitswert der Kenntnis auch nicht von dem Maß an Aufklärung ab, das die Biologie derzeit über die Erbanlagen des Menschen, die für seine Lebensgestaltung bedeutsam sein können, zu vermitteln vermag. Bei Individualitätsfindung und Selbstverständnis handelt es sich vielmehr um einen vielschichtigen Vorgang, in dem biologisch gesicherte Erkenntnisse keineswegs allein ausschlaggebend sind. Als Individualisierungsmerkmal gehört die Abstammung zur Persönlichkeit, und die Kenntnis der Herkunft bietet dem Einzelnen unabhängig vom Ausmaß wissenschaftlicher Ergebnisse wichtige Anknüpfungspunkte für das Verständnis und die Entfaltung der eigenen Individualität. Daher umfaßt das Persönlichkeitsrecht auch die Kenntnis der eigenen Abstammung. Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass es Fälle gibt, in denen die Abstammung unaufklärbar bleibt und so die Persönlichkeitsentfaltung ohne diese Kenntnis erfolgen muß. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verleiht kein Recht auf Verschaffung von Kenntnissen der eigenen Abstammung, sondern kann nur vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen schützen.

 

Wer erbt eigentlich unser Kind?  (Ein Artikel von MOSES ONLINE dem Portal zum Thema Pflegekinder und Adoption vom 27.10.2009) 

 

Nachlassvorsorge für Eltern von Adoptivkindern und oder leiblichen Kindern.

Pflegeeltern können diese Form der Nachlassvorsorge für ihre Pflegekinder nicht betreiben, da ihnen die rechtliche Postion dazu fehlt!

 

 

Fachartikel von Dipl.Verwaltungswirt Dirk R. Schuchardt

 

Richtig gelesen: Die Überschrift lautet hier nicht, was, sondern wer erbt eigentlich unser Kind? Zugegeben, es gibt Themen, da weigert sich das elterliche Gehirn einfach, sie an sich ran zu lassen. Aber die Beantwortung dieser Frage gehört eben auch zu den unangenehmen Dingen des Lebens, mit dem man sich beschäftigten sollte. Hierzu gehört eben nicht nur die Frage einer vernünftigen Risikoabsicherung und einer verlässlichen Altersvorsorge, sondern auch, was unmittelbar vor und nach dem eigenen Tod mit dem minderjährigen Kind passiert soll.

Kinder können – anders als Sachen – nicht vererbt werden. Für den Fall, dass beide (Adoptiv-) Elternteile vor Eintritt der Volljährigkeit gleichzeitig oder nach einander versterben hat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Regelung getroffen: Das Familiengericht ordnet von Amts wegen Vormundschaft über das Kind an (§ 1744 BGB) , wenn das Kind nicht mehr unter elterlicher Sorge steht (§ 1773 BGB). Auf die Frage, wer Vormund des Kindes wird, können die Eltern aber zu Lebzeiten Einfluss nehmen (§ 1777 BGB). Machen die Eltern von ihrem Gestaltungsrecht keinen Gebrauch (was wahrscheinlich der Normalfall ist), so soll das Familiengericht eine Person auswählen, die u. a. nach ihren persönlichen Verhältnissen zur Führung der Vormundschaft geeignet ist.

Anders, als landläufig häufig vermutet, werden weder die Großeltern, noch die Taufpaten „automatisch“ Vormund der minderjährigen Vollwaise (= Mündel). Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Personen sind vom Familiengericht u. a. der mutmaßliche Wille der Eltern und die persönliche Bindung der Vollwaise zu berücksichtigen. Die Auswahl des Familiengerichtes kann aber u. U. nicht die beste Wahl für die Vollwaise sein.

Der fehlende Automatismus bei der Auswahl von Großeltern oder Paten mag auf den ersten Blick verwundern. Andererseits mag man sich bei genauer Gewissensprüfung fragen, ob die älteren Großeltern wirklich geeignet wären, im Fall eines Falles die Vollwaise bis zum Eintritt der Volljährigkeit als Vormund durch das Leben zu führen. Bei der Auswahl von Taufpaten mögen eventuell andere Gründe im Vordergrund gestanden haben, als die Eignung für den Fall, dass bei (Adoptiv-) Eltern frühzeitig versterben.

Eltern Testament

Mit einem „Eltern-Testament“ (§§ 1776, 1777 BGB) können Eltern bestimmen, wer für den Fall der Fälle als Vormund eingesetzt werden soll. Den Eltern steht darüber hinaus auch ohne konkrete Benennung eines Vormundes das Recht zu, bestimmte Personen ausdrücklich von der Berufung als Vormund auszunehmen (§ 1782 BGB). Neben einem Vormund sollte gleichzeitig auch ein Ersatzvormund benannt werden, da im Laufe der Zeit der priorisierte Vormund nicht zur Verfügung stehen könnte.

Haben Eltern einen Vormund (bzw. Ersatzvormund) bestimmt, so muss das Familiengericht ihn auch ernennen, wenn nicht einer der folgenden Ausschlussgründe (§ 1778 BGB) vorliegen:

• Der Vormund ist geschäftsunfähig, minderjährig oder von den Eltern ausdrücklich ausgeschlossen
• Der Vormund ist an der Übernahmen der Vormundschaft verhindert oder verzögert diese
• Der Vormund gefährdet das Kindeswohl

Vollwaisen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können der Bestellung des Vormundes widersprechen.

Formalien des Eltern-Testamentes

Für die Erstellung einer „letztwilligen Verfügung“ (=Eltern-Testament) nach § 1777 Abs. 3 BGB gelten die gleichen Anforderungen, wie für ein Testament. So können sich die Eltern an einen Notar wenden oder selber ein handschriftliches Testament verfassen. Wie beim gemeinschaftlichen Testament (=Berliner Testament § 2265 BGB) müssen folgenden Formalien (§ 2267 BGB) erfüllt sein:

Das Eltern-Testament muss
• handschriftlich von einem Elternteil aufgesetzt werden und von beiden Eltern höchstpersönlich unterschrieben werden. Maschinengeschriebene Testamente sind nichtig, wenn sie nicht von einem Notar erstellt worden sind.
Das Eltern-Testament soll Ort und Datum enthalten und in der Unterschrift sowohl den Vor- und Nachnamen.

Es gibt keine Aufbewahrungsvorschriften für Testamente. Wer ein Testament im Nachlass vorfindet, muss (!) es dem Nachlassgericht vorlegen (§ 2259 BGB). Das (Eltern-) Testament kann – gegen Gebühr – beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Dies schützt das (Eltern-) Testament vor der zufälligen (oder von Dritten beabsichtigten) Vernichtung.

Stirbt ein Elternteil, so kann der überlebende Elternteil die gemeinschaftliche Benennung eines Vormundes auch alleine wieder ändern (§ 1776 Abs. 2 BGB).

Wegen der meist nicht unerheblichen Vermögenswerte (z. B. aus einer Risiko-Lebensversicherung zu Gunsten des Kindes) bietet es sich an, in dem Berliner Testament eine sogenannte „Testamentsdauervollstreckung“ zu bestimmen und Auflagen z. B. zum Wohnort, der Art der Geldanlage, etc. zu machen. Mit Erreichen der Volljährigkeit kann die Vollwaise über das ererbte Vermögen frei verfügen. Wenn die Eltern aber Zweifel an der charakterlichen Eignung des Kindes mit Erreichen der Volljährigkeit hegen, so können sie das Ende der „Testamentsdauervollstreckung“ auf einen beliebigen Zeitpunkt (z. B. das 21. Lebensjahr) und/oder Eintritt eines bestimmten Ereignisses (Hochzeit, Geburt eines Kindes, etc.) legen.

Am Ende dieses Artikels können Sie ein Muster-Testament als Grundlage für die Abfassung des eigenen Eltern-Testaments runterladen. Die Hinzuziehung eines Notars, Rechtanwaltes oder Steuerberaters kann hierbei – gerade bei größeren Vermögenswerten – durchaus hilfreich sein.

Muster-Elterntestament

                                  

Über Adoptierte gibt es viele Behauptungen und wenig aussagekräftige Forschungsergebnisse –

eine Züricher Studie soll das ändern (11/01/2010)

Der 17-jährige Millionärssohn Bernhard Bogner erhängte sich 2005 auf dem Dachboden der elterlichen Villa. Der Waffenläufer Mischa Ebner tötete 2002 als «Mitternachtsmörder von Bern» junge Frauen. Sein älterer Bruder Alex hatte vier Jahre zuvor Selbstmord begangen. An einer Bushaltestelle in Höngg erschoss 2007 Luis P. Ohne Anlass eine 16-Jährige. Die Erklärung für das Scheitern dieser jungen Männer ist schnell zur Hand: Adoption. Verhaltensstörungen und psychische Probleme gelten nach Adoptionen für viele Experten als unausweichlich.

Nur: Bewiesen ist das nicht. 

Es ist nicht einmal bekannt, welche Faktoren sich positiv oder negativ auf das Wohlergehen der Adoptivkinder auswirken.

Es besteht auch keine Einigkeit darüber, wann eine Adoption erfolgreich war oder wie man diesen Erfolg messen sollte. Verallgemeinernde Aussagen sind allgegenwärtig: Adoptivkinder würden die sozialen Dienste übermässig belasten, war nur eine der Behauptungen, der Heidi Bucher-Steinegger immer wieder begegnete, als sie im Jahr 2003 die Leitung der neu geschaffenen Zentralbehörde für Adoption im Kanton Zürich übernahm. Adoptiveltern seien besonders oft gezwungen, Familien- und Erziehungsberatungsstellen in Anspruch zu nehmen, sagte man ihr. Doch als sie nach Statistiken und Beweisen für diese Aussagen fragte, wurden meist nur Einzelberichte und persönliche Erfahrungen als Quellen der Erkenntnis angeführt.

«Es gibt über die Entwicklung von Adoptivkindern in der Schweiz keine Daten», sagt Bucher-Steinegger. Deshalb hat ihre Behörde eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben.

«Der Start war gut, wir haben viele Antworten bekommen»

Für die Studie wurden mehr als 200 Elternpaare angeschrieben, die zwischen 2003 und August 2008 in Zürich ein oder mehrere Kinder aufgenommen hatten.

Zum Brief gehörte ein standardisierter, dem Alter des Kindes entsprechender Fragebogen, die «Child Behaviour Checklist». Darin wird etwa nach den Schulleistungen der Kinder gefragt, nach Krankheiten und Behinderungen oder Verhaltensweisen wie häufigem Weinen, Gehorsam, Albträumen oder Impulsivität. «Der Start war gut, wir haben sehr viele Antworten bekommen», sagt Forschungsleiter Thomas Gabriel vom Departement Soziale Arbeit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

Die aus den Fragebögen gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für die persönlichen Interviews mit Eltern und Kindern. Dabei wollen Gabriel und seine Kollegen herausfinden, welche Faktoren dem Wohl der Kinder im Adoptionsprozess förderlich sind. Fünf Jahre nach der ersten Erhebung sollen in einer dritten Stufe 2014 noch einmal Fragebögen verschickt werden, um die Entwicklung der Kinder zu verfolgen. Bisher wurde in internationalen Studien meist nur nach einzelnen Verhaltens- und Entwicklungsstörungen oder negativen Einflüssen gesucht.

Heim ist nicht gleich Heim, Pflegerin nicht gleich Pflegerin

Einige Beispiele: Es gibt Studien, die das Alter bei Adoption oder die Dauer des vorangegangenen Heimaufenthaltes zur Häufigkeit psychischer Störungen ins Verhältnis gesetzt haben. Demnach liegt die magische Grenze bei sechs Monaten. Sind die Kinder älter oder waren länger im Heim oder Spital, ist das Risiko für psychische Probleme höher. Andere Analysen orten die kritische Altersgrenze bei zwei Jahren. Wieder andere Untersuchungen handeln männliches Geschlecht oder Adoptiveltern mit leiblichen Kindern als Risikofaktoren.

Doch sind solche Schlüsse überhaupt möglich? Die Lebenswege von Kindern unterscheiden sich in 6 oder 24 Monaten extrem. Eines wurde vielleicht misshandelt, ein anderes litt Hunger oder war krank, und wieder ein anderes wuchs relativ behütet auf. Auch Heim ist nicht gleich Heim. Nicht alle Kinderheime sind so schrecklich wie jene, die man nach Ende des Ceausescu-Regimes in Rumänien entdeckte. Selbst innerhalb eines Heims ist eine Pflegerin nicht mit der anderen vergleichbar; und sie behandeln auch nicht alle Kinder gleich.

«Wir stellen zunächst den Grossteil der bisherigen Forschungsergebnisse in Frage», sagt Gabriel. 

Andere sind weniger kritisch:
In Büchern und bei Vorträgen zum Thema Adoption werden Eltern und Sozialarbeiter immer wieder mit den gleichen Aussagen konfrontiert: Die Adoption und deren Umstände hinterließen selbst bei Adoptionen im Säuglingsalter lebenslange Spuren.

«Unbestritten ist, wie hochempfindlich das noch nicht fertig entwickelte Gehirn ist und wie stark es von traumatischen Erfahrungen geprägt und in seiner Struktur verändert werden kann», schreibt etwa die deutsche Psychotherapeutin und Adoptionsexpertin Irmela Wiemann. Die Fähigkeit für Bindungen, die Selbststeuerung und der Aufbau eines Gewissens sei bei den betroffenen Kindern gestört. Andere Therapeuten gehen sogar davon aus, dass es nur einem Drittel der Adoptierten selbst gelingt, die seelischen Verletzungen zu überwinden. Ein weiteres Drittel schaffe es mit professioneller Hilfe. Den übrigen Betroffenen sei es nie möglich, ein normales, selbstständiges Leben zu führen.

Den meisten Adoptivkindern und ihren Familien geht es gut

Die Zürcher Studie soll den mit Adoptionen beschäftigten Institutionen helfen, ihre Arbeit zu verbessern. Deren Mitarbeiter müssen bislang überwiegend aufgrund persönlicher Erfahrungen entscheiden, was das Beste für die Kinder ist.

Es gibt einen Katalog von Anforderungen an Adoptierende:
Sie müssen unter anderem gesund, lange genug verheiratet und finanziell abgesichert sein. Sie sollen über einen guten Leumund, ein soziales Netzwerk und erzieherische Fähigkeiten verfügen. Einige Kinderheime, Herkunftsländer und Vermittlungsorganisationen haben weitere Ansprüche. Sie bestehen etwa auf kirchliche Heirat, ärztlichbescheinigte Unfruchtbarkeit oder Kinderlosigkeit beider Eltern. In der Stadt Basel müssen Adoptionswillige sogar versichern, ihren Beruf bis zum Kindergarteneintritt ihres Adoptivkindes hinten anzustellen
und zusammen nicht mehr als 150 Prozent zu arbeiten. Je nach Alter des Kindes dürfen es in den ersten drei bis acht Monaten sogar nur 100 Prozent sein.

«Mit unseren Vorgaben können wir garantieren, dass Adoptiveltern, die in der Eingewöhnungszeit stark von ihrem Kind gefordert und/oder gebraucht werden, die zeitlichen und finanziellen Ressourcen haben, diese Aufgabe zu übernehmen», erklärt Nicole Hächler, die Leiterin der Zentralen Behörde Adoption und Pflegefamilien des Kantons Basel Stadt. Dabei beruft sie sich auf Forschungserkenntnisse und Erfahrungen der Behörde.  

Ob die Zürcher Studie diese Erfahrungen bestätigt, bleibt abzuwarten.

Ein Ergebnis lassen aktuelle Analysen aus anderen Ländern jedoch schon jetzt erahnen: Den meisten Adoptivkindern und ihren Familien geht es gut – auch wenn Extremfälle wie Ebner und Co. präsent bleiben. Ein positives Beispiel ist etwa der neue deutsche Gesundheitsminister Philipp Rösler, der im Alter von neun Monaten
von deutschen Eltern aus Vietnam adoptiert wurde. Ein anderes ist der erfolgreiche Schweizer Leichtathlet Amaru Reto Schenkel, der in Togo geboren und im Alter von drei Jahren von seinen Schweizer Eltern adoptiert wurde.

 

Die Autorin dieses Artikels, Claudia Nientit, ist Mutter eines Adoptivkindes;

Erstveröffentlichung in der SonntagZeitung Zürich, Ausgabe vom 1.Nov. 09

 

Adoption als außergewöhnliche Belastung (08/15/2009)

 

Eine Adoptivfamilie kann die entstandenen Adoptionskosten nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden und somit die Klage eines Ehepaares abgewiesen (Az. 3 K 1841/06). Voraussetzung für die Anerkennung einer außergewöhnlichen  Belastung sei, dass die Ausgaben zwangsläufig seien, so das Gericht am Mittwoch in Neustadt an der Weinstraße. Eine Adoption allerdings beruhe aber auf einer freien Entscheidung, niemand werde dazu gezwungen und somit ist sie nicht abzugsfähig. Die Kläger hatten damit argumentiert, dass in der heutigen Gesellschaft die Kinderlosigkeit als Makel angesehen werde. Das Lebensbild von kinderlosen  Ehepaaren gelte als anstößig, egoistisch und unsolidarisch.

 

Es ist doch nicht zu fassen, da wird ein Kind adoptiert um den eigenen Makel in der Gesellschaft zu beseitigen. Wo bitte schön, schauen die Adoptionsbehörden hin, bei der Auswahl von geeigneten Adoptiveltern?

 

(Übrigens hatte der Bundesfinanzhof bereits 1987 die steuerliche Absetzbarkeit von Adoptionskosten mit dem gleichen Argument abgelehnt!)  

 

Wer beantragt schon einen Registerauszug, wenn er davon ausgeht, dass er ein leibliches Kind ist? (03/15/2009)

Betroffenenargumente haben hier natürlich wie immer keine Relevanz. Ihre Erfahrungen werden nicht berücksichtigt. Es wird von Seiten der Politik unterstellt, dass alle Adoptiveltern ihre Kinder aufklären. Erfahrungen zeigen bis heute, dass dies leider nicht so ist. Auch der Argumentation, es könnten eventuell leibliche Geschwister heiraten, wurde nicht gefolgt, da dies statistisch gesehen doch eher unwahrscheinlich sei und somit keine Relevanz habe.

 

Dem Bürokratieabbau in der BRD wurde somit wieder einmal Priorität eingeräumt - wie immer!!!! (02/2009)

 

Wie wird zukünftig dem Grundrecht (gem. Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) auf Wissen um die eigene Abstammung Rechnung getragen werden, wenn die Adoptiveltern ihr Adoptivkind nicht aufklären?

 

 

Sollte es nicht grundsätzlich so sein, dass Adoptierte von Amts wegen über ihre Adoption unterrichtet werden? (02/2009)

Leider gibt es noch immer Adoptiveltern, die die Wichtigkeit der eigenen Identität, der Wurzeln für ihre Adoptivkinder nicht begreifen und Politiker, denen Bürokratieabbau viel wichtiger ist als das Grundrecht auf Wissen um die genetische Abstammung!

  

Abstammungsurkunde zum 01.Januar 2009 abgeschafft !!!! (02/2009)

Mit Inkrafttreten des Personenstandsrechtsreformgesetzes zum 1. Januar 2009 wurde die Abstammungsurkunde abgeschafft. Nunmehr kann lediglich ein beglaubigter Registerausdruck des Geburtseintrags beim Geburtsstandesamt beantragt werden. Wie überall der Presse zu entnehmen war, trat das Bundesinnenministerium Befürchtungen von Betroffenenverbänden entgegen, wonach nun Adoptivkinder künftig keine Chance mehr hätten, die Namen ihrer leiblichen Eltern zu erfahren, wenn sie nicht von ihren Adoptiveltern darüber aufgeklärt worden seien.