Wir, die Eheleute
Anja Meier, geborene Schmidt, geboren am 12. Dezember 1980 in München und
Kai-Uwe Meier, geboren am 3. April 1978 in Hamburg
bestimmen unseren letzten Willen gemeinschaftlich wie folgt:
Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein.
Als Schlusserben setzen wir unser Adoptivkind
Lara Meier, geboren am 31. Dezember 2006 in Berlin
ein.
Für den Fall, dass wir vor Erreichen der Volljährigkeit unserer Tochter Lara beide verstorben sind,
bestimmen wir
Klara Bäcker, geborene Sommer, geboren am 22. März 1982 in Duisburg als Vormund
(1776 BGB). Als Ersatzvormund (§ 1778 BGB) bestimmen wir Andreas Wagener, geboren
am 1. Juli 1988 in Staßfurt.
Keinesfalls soll Karl-Otto Meier, geboren am 24. September 1948 in Mainz als Vormund bestellt
werden (§ 1782 BGB).
Für den Fall, dass wir beide verstorben sind und unsere Tochter Lara das 21. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, ordnen wir Testamentsdauervollstreckung an. Wir bestimmen Klara Bäcker, geborene
Sommer, geboren am 22. März 1982 in Duisburg als Testamentsvollstreckerin. Das Vermögen ist
mündelsicher anzulegen. Der Vermögensstamm ist nur dann anzugreifen, wenn andernfalls die
Finanzierung eines Studiums unsere Tochter aus den Erträgen nicht möglich wäre.
Duisburg 1. Oktober 2009
Eigenhändige Unterschrift Anja Meier Eigenhändige Unterschrift Kai-Uwe Meier